Moralisch unmoralisch!
Rund 50 Prozent aller Beschäftigten haben inzwischen ein Arbeitszeitkonto, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Vor zwanzig Jahren galt das erst für 25 Prozent in Westdeutschland und für vier Prozent in Ostdeutschland. Heute ist der Ost-West-Unterschied verschwunden.
Von Arbeitszeitkonten würden sowohl die Beschäftigten als auch die Betriebe profitieren, erklärt die IAB-Arbeitsmarktforscherin Ines Zapf. Die Beschäftigten gewinnen durch Arbeitszeitkonten an Flexibilität und können so beispielsweise leichter Familie und Beruf vereinbaren. Für die Betriebe ist vorteilhaft, dass sich die Arbeitszeiten auch am Arbeitsanfall orientieren. Mit der Einführung von Arbeitszeitkonten werden bezahlte Überstunden zum Teil durch sogenannte transitorische Überstunden ersetzt, die nicht extra vergütet, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden.
Die Zahl der bezahlten Überstunden ist in den letzten Jahrzehnten daher deutlich zurückgegangen. Während im Jahr 1991 noch durchschnittlich 1,2 bezahlte Überstunden pro Arbeitnehmer und Woche verzeichnet wurden, sank der Wert mittlerweile auf weniger als eine Stunde pro Woche. Aufgrund der Wirtschaftskrise lag der Wert im Jahr 2009 sogar bei nur 0,7 Stunden pro Woche. Die IAB-Studie steht im Internet.
Trotz sinkender Fördersätze oder gerade deshalb boomt der Absatz von Photovoltaikanlagen in diesen Tagen noch. Häufig wollen die Kunden noch schnell investieren, wissen aber nicht genau, worauf sie sich steuerlich einlassen. Handwerksbetriebe können ihre potentiellen Kunden Tipps geben.
Hier finden Sie die wichtigsten Fakten: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de
Warum lassen Handwerker so oft auf sich warten? Richtig, die Frage, die stern.de jetzt gestellt hat, enthält eine Unterstellung. Oder doch nicht? Die Antwortversuche der Stern-Leser sind jedenfalls interessant – auch für das Termingespräch mit Ihren Kunden.
Offensichtlich haben sich auch Handwerksmeister an der Stern-Aktion beteiligt, die Antworten sind auffallend moderat. Die wichtigste Erklärung: handwerkliche Arbeiten sind einfach schwer planbar.Chefs brauchen nicht mehr als Laptop oder Smartphone, Software und einen cleveren Mobilfunkvertrag, um auch unterwegs komplett einsatzbereit zu sein.
Ein mobiles Büro ist für jeden Handwerksbetrieb mit Außendienst ein Muss. Dafür reichen ein Notebook oder ein Smartphone, die entsprechende Software und ein günstiger Mobilfunkvertrag. Und bei Tarifen lässt sich entscheidend sparen, wie die Übersicht von handwerk magazin zeigt.
Sind die Kosten für Hard- und Software leicht vergleichbar, so ist der Tarifdschungel im Mobilfunk kaum mehr zu durchblicken. Telekommunikationsexperte Christoph Zinkgräf vom Testportal Verivox hat deshalb für handwerk magazin passende Unternehmerangebote herausgesucht und klärt zudem darüber auf, was grundsätzlich bei der Tarifauswahl zu beachten ist.
Keinesfalls „von der Stange“ sollten Chefs einkaufen, sondern immer individuelle Tarife auswählen. Denn nur auf diesem Weg ist sichergestellt, dass sie nicht zu viel für ihre mobile Freiheit ausgeben.
Tipp: Die Übersicht der Mobilfunktarife hilft den Durchblick im Tarifdschungel zu bewahren.
Lesen Sie hier weiter.
Es gibt eine neue Gruppe im Business-Netzwerk XING, die sich mit dem Thema Verrechnungssatz beschäftigt. Schließen Sie sich an und diskutieren Sie mit anderen Betrieben, Beratern und Verrechnungssatzprofis.
Hier kommen Sie zur neuen Gruppe.
Auch wenn die nächste Krise hoffentlich noch lange auf sich warten lässt: 5 Tipps zeigen, wie Sie sich jetzt finanziell auf den Ernstfall vorbereiten.
Was ist denn nun mit der Konjunktur? Die Bundesbank sieht weiter gute Aussichten. Der Ifo-Geschäftsklimaindex hat sich hingegen "erheblich abgekühlt". "Die deutsche Wirtschaft kann sich den weltweiten Turbulenzen nicht entziehen", schlussfolgern dort die Forscher. Wirklich nicht?
Im Handwerk zumindest sehen die Daten noch recht gut aus. Und: Einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bank zufolge haben kleine und mittlere Unternehmen den Aufschwung genutzt und "sich eine gute finanzielle Grundlage erwirtschaftet".
Genau der richtige Zeitpunkt für einen taktischen Check: Wie krisenfest ist Ihr Betrieb? Und was können Sie tun? Ein wichtiger Baustein sind dabei die Finanzen, weiß Betriebsberater Wolfgang Miethke, Finanzierungsexperte der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.
Fünf Punkte sollten Handwerksbetriebe dabei auf den Prüfstand stellen:
Frankenberg/Rochlitz. Viele Firmen im Landkreis haben trotz guter Auftragslage unter dem Strich immer weniger Geld in der Kasse. "Viele Unternehmer kalkulieren am unteren Limit. Es bleibt nach Abzug aller Kosten viel zu wenig hängen", sagt Kreishandwerksmeister Jürgen Endmann. Von auskömmlichen Gewinnen um die zehn Prozent pro Auftrag sei man weit entfernt. "Wir dümpeln momentan bei zwei bis drei Prozent herum", zeigt er auf.
Die Folgen dieses ruinösen Wettbewerbs sind bedenklich: Investitionen bleiben auf der Strecke, Löhne stagnieren. Städten und Gemeinden fehlen Gewerbesteuereinnahmen, die sich nach den Gewinnen der Unternehmen richten.
"Hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Erwirtschafte ich keine Überschüsse, kann ich auch nicht investieren", warnt Martin Bergmann, Seniorchef der Peniger Bergmann AG, vor einer Preisspirale nach unten. Das Unternehmen fertigt Betonteile für die Baubranche. Auch in diesem Segment seien "die Preise im Keller". Daher setzen die Bergmänner auch auf Kläranlagen als zweites und mittlerweile umsatzstärkeres Standbein.
Öffentlicher Sektor - rotes Tuch
Vor allem den öffentlichen Sektor haben die Handwerker als rotes Tuch ausgemacht. Der Grund: Aufträge gibt es nur für das wirtschaftlichste Angebot - man könnte auch sagen das billigste. Bergmann: "Der Ausschreibungsmodus ist eine Krux. Dieses Billig-Prinzip und Preisdrücken sind ein tödlicher Kreislauf. Vielen steht das Wasser daher bis zum Hals." Jürgen Endmann hat als Inhaber eines Dachdeckerbetriebes aus dem System bereits seine Schlüsse gezogen. "Ich beteilige mich schon lange nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen. Da kommt nichts raus. Und sobald kleine Nachbesserungen nötig sind, legen wir drauf", sagt Endmann.
Der Frankenberger Bauunternehmer Holger Schiemann sieht es ähnlich. Er kann die insgesamt gute Auftragslage auch für sein Unternehmen bestätigen. Da er aber fast ausschließlich im privaten Auftrag arbeitet, habe er derartige Probleme wie andere seiner Branche nicht. An großen Projekten seiner Stadt wie dem Bildungszentrum beteilige er sich ohnehin nicht. "Denn bei öffentlichen Ausschreibungen dieser Art habe ich eh keine Chance", bedauert er.
Richtlinien-Änderung angemahnt
Der Frankenberger Bauamtsleiter Sven Blümel ist mit den für Sachsen geltenden Vergaberichtlinien ebenfalls nicht glücklich. "Wir sind aber die falsche Adresse. Die Firmen müssen Druck bei der Staatsregierung machen", verweist er auf Dresden. Denn die öffentliche Hand und somit auch die Stadt Frankenberg habe sich an die Vorschrift zu halten, und die besage nun mal: Ab einem Netto-Auftragsvolumen von 25.000 Euro muss öffentlich ausgeschrieben werden. Positiv empfand er die zwei Jahre, in denen die Regelungen des Konjunkturpakets galten. "Da konnten wir bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben." Blümel wünscht sich, auch in Sachsen bis zu sechsstelligen Summen beschränkte Ausschreibungen zuzulassen. Dann hätten auch kleinere und für ihre gute Arbeit bekannte Firmen eine reelle Chance.
Penigs Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU) versteht die Kritik der Unternehmer. "Vielleicht sind die Regelungen ungerecht. Andererseits gibt es wahrscheinlich kein absolut faires und ideales System", sagt er.
Eine Alternative wäre das Schweizer Modell. Dieses schließt Dumping-Angebote aus. Das begrüßt auch Jürgen Endmann. "Es war politisch schon einmal angeregt, dass der billigste Anbieter rausfällt. Das wäre auch sinnvoll."
Quelle: www.freiepresse.de
Büromöbel, Werkzeuge oder Computer: Schnell addieren sich kleinere Investitionen zu einem großen Kostenblock. Nicht alle Unternehmen sind mit den aktuellen steuerlichen Wahlrechten für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) vertraut.
Lesen Sie hier weiter.
Kaum etwas hält sich so hartnäckig, wie Vorurteile gegenüber Handwerkern. Das ist in Verkaufs- und Beratungsgesprächen ein Problem. Doch es gibt ein paar Sätze, mit denen Sie Ihre Kunden überzeugen - und ihnen die Vorurteile austreiben.
Auftraggeber sind gegenüber Handwerkern notorisch misstrauisch: Wird er pünktlich sein? Wird er es wirklich so machen, wie ich es will? Bestimmt wird es teurer als besprochen ...
Abbauen können Sie dieses Misstrauen durch zehn einfache Sätze, die in (fast) jedes Beratungs- und Verkaufsgespräch passen. Doch Vorsicht: Versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können.
Lesen Sie hier weiter.
Warum scheitern so viele Existenzgründer? - Diese Frage stellen sich sicherlich viele Leute jeden Tag. In der Vergangenheit mussten Experten immer wieder feststellen, dass es Existenzgründer gibt, denen sämtlich Kenntnisse aus dem kaufmännischen Bereich fehlen. Somit wird oftmals schon die erste Hürde - der Businessplan zum Spießrutenlauf.
Es erwartet natürlich niemand, dass jemand, der seine Zukunft im handwerklichen Bereich sieht, der Kaufmann schlecht hin ist. Allerdings dürfen gewisse Erwartungen auch an einen Handwerker gestellt werden. So sollte jeder, unabhängig vom späteren Kerngeschäft, in der Lage sein, seinen eigenen Stundenlohn zu kalkulieren. Selbst diese Kleinigkeit wird vielen angehenden Unternehmern zum Hindernis. Statt den eigenen Stundensatz tatsächlich zu kalkulieren, gehen viele Existenzgründer dazu über, die Stundensätze der Mitbewerber anzunehmen. Die Höhe der Stundensätze ist aber von vielen verschiedenen Faktoren des eigenen Betriebes abhängig und darf primär nicht mit denen der Mitbewerber gleichgesetzt werden. Erst wenn der eigene Stundensatz kalkuliert wurde, darf dieser Satz mit dem der Mitbewerber verglichen werden. Sollten die Abweichungen zu den Mitbewerbern deutlich ausfallen, so sollte sicher gestellt werden, dass auch alle eigenen Kosten berücksichtigt wurden. Anschließend kann der Satz des eigenen Unternehmens nochmals nachkalkuliert werden.
Quelle: existenzgruender21.de
Wird ein Maurer von seinem Arbeitgeber nach Dänemark entsendet, so kann er nicht den dort üblicherweise gezahlten Maurerlohn verlangen – der rund 20 Euro pro Stunde beträgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat in dem aktuellen Fall entschieden, dass dem Maurer auch nicht der in Westdeutschland normalerweise gezahlte Lohn zusteht, wenn sein Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern seinen Betriebssitz hat.
Lediglich den "Mindestlohn Ost", der mit rund 10 Euro pro Stunde 1 Euro weniger ausmacht als der Westlohn, könne er verlangen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. April 2011, Az.: 5 AZR 171/10
Mit einem überraschenden Urteil bietet das Bundesarbeitsgericht den Unternehmern – auch im Handwerk – neue Möglichkeiten zum Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse.
efristungen sind nun ohne Begründung erlaubt, auch wenn der Arbeitnehmer schon vorher im Betrieb gearbeitet hat, solange dies nur mindestens drei Jahre zurückliegt.
Damit kippten die Richter eine (an sich eindeutige) gesetzliche Vorschrift zu befristeten Arbeitsverhältnissen, die bei den Arbeitgebern seit Jahren zu Kopfschütteln geführt hatte, von den Arbeitsgerichten aber „gehorsam" angewandt worden war.
Danach durfte ein Unternehmer niemanden mehr ohne „Sachgrund" (für maximal 2 Jahre) einstellen, wenn dieser Arbeitnehmer zuvor schon einmal bei ihm befristet oder unbefristet beschäftigt war. Und das auch dann, wenn die damalige Beschäftigung Jahrzehnte zurücklag.
So konnte es sein, dass ein Student, der mit 20 Jahren bereits einmal bei einer Firma befristet angestellt war, sieben oder acht Jahre später nicht noch einmal befristet eingestellt werden durfte – weder mit noch ohne „sachlichem Grund".
Lesen Sie hier weiter.
Handwerker sind so optimistisch wie lange nicht mehr. Das ergibt eine Umfrage der Creditreform Wirtschaftsforschung. Warum die Betriebe bald wieder investieren wollen.
Immer mehr Handwerksbetriebe machen wieder mehr Umsatz: Der Anteil der Handwerksunternehmen, die ihren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr steigern konnten, hat sich von 21,2 auf 32 Prozent erhöht, während nur noch 14,2 Prozent der Befragten von Umsatzeinbußen betroffen waren. Im Vorjahr hatten noch doppelt so viele Betriebe (30,7 Prozent) unter Umsatzrückgängen zu leiden.
Lesen Sie hier weiter.
Jedem zweiten Internetnutzer fehlen Informationen, wie er selbst seine persönlichen Daten schützen kann. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat zehn wichtige Empfehlungen für Datenschutz und Sicherheit im Internet zusammengestellt.
Lesen Sie hier weiter.
Auch wenn der Auftraggeber zunächst ungewöhnlich klingt, ist es lohnend, die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu besuchen. Dort werden immer wieder Aufträge ausgeschrieben, die für Handwerksbetriebe interessant sind. Besonders betrifft dies Unternehmen, die aus dem Bau- oder Ausbaubereich kommen.
Lesen Sie hier weiter.
"Handwerkerbonus" ade? Der Bundesrechnungshof rät der Bundesregierung, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen abzuschaffen. Setzt sich der Rechnungshof mit der Forderung durch, drohen den Betrieben Umsatzeinbrüche.
Zu hohe "Kontrolldefizite" seitens der Finanzämter und "Mitnahmeeffekte“ seitens der Steuerpflichtigen hätten dazu geführt, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgeschafft werden muss, schreibt der Bundesrechnungshof in einer Mitteilung.
Lesen Sie hier weiter.
Wen nervt sie nicht? Unerwünschte Werbung per Telefon, Fax, E-Mail oder Post ist für viele Menschen eine ziemliche Belästigung. Da klingt das Angebot der „Neuen Robinsonliste" verführerisch: Sie will die Werbebelästigung verringern. Doch Verbraucherschützer warnen ...
Zunächst klingt das Schreiben gut: Die Eintragung in die Neue Robinsonliste sei kostenfrei. Man stelle Callcentern und anderen Werbetreibenden die Daten zum Abgleich zur Verfügung, heißt es in den persönlich adressierten Fax-Schreiben: „Diese Firmen werden angehalten Ihre Daten aus ihren Werbekarteien zu löschen, sodass Sie weniger Werbung erhalten."
So weit, so gut. Der Haken kommt noch: Die "Neue Robinsonliste" bietet außerdem an, die Daten an Werbetreibende zwecks Löschung weiterzuleiten. Kostenpunkt pro Jahr: 350 Euro netto. Und wer den Service nicht kündigt, verlängert den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Lesen Sie hier weiter.
Die Missachtung rechtlicher Vorgaben für den Webauftritt wird schnell zu einem kostspieligen Unterfangen. Der Online-Ratgeber „Website-Gestaltung” des Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) zeigt auf, dass zwar fast alle der über 5.000 befragten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über ein Impressum verfügen, dieses jedoch bei knapp einem Viertel der Unternehmen die rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt.
Nach einer bundesweiten Kontrolle des Zolls auf Baustellen haben sich die Tarifparteien im Maler- und Lackiererhandwerk und das Bundesfinanzministerium zu einem Bündnis gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zusammengeschlossen. Vor allem die Branche der Maler und Lackierer hatten die Ordnungshüter Anfang Oktober im Visier.
Lesen Sie hier weiter.
Offensichtlich profitierten jüngere Mitarbeiter auch im direkten Arbeitskontakt von der Expertise und langen Berufserfahrung der älteren Kollegen, sagten die Wissenschaftler.
Zwar seien Ältere im Durchschnitt nicht weniger leistungsfähig als jüngere Beschäftigte, von Betrieb zu Betrieb gebe es aber erhebliche Produktivitätsunterschiede. Besonders wirksam zur Förderung älterer Mitarbeiter sei den Studienergebnissen zufolge die altersgerechte Ausstattung der Arbeitsplätze, beispielsweise durch eine bessere Beleuchtung oder kontrastreichere Bildschirme. Wenig überraschend ist die Erkenntnis, dass ältere Arbeitnehmer produktiver sind, wenn sie keine körperlich belastenden Arbeiten übernehmen müssen.
Demgegenüber konnten die Wissenschaftler für die gezielte Weiterbildung älterer Beschäftigter ebenso wenig positiv Effekte nachweisen wie für die Altersteilzeit. Dies liege möglicherweise daran, dass Mitarbeiter nach einer Weiterbildung bisher häufig die gleichen Aufgaben erledigten wie zuvor, hieß es.
Bei Altersteilzeit wiederum überwiege in Deutschland das sogenannte Blockmodell. In diesem Modell wechselten Arbeitnehmer meist früher in den Ruhestand, ohne vor dem Ausstieg die Arbeitszeit zu reduzieren. "Neue Energien" durch kürzere Arbeitszeiten würden auf diese Weise nicht frei gesetzt, vielmehr handele es sich bei der Altersteilzeit im Blockmodell lediglich um eine "versteckte Frühpensionierung".
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de
Eine korrekt formulierte Absage an Bewerber schützt nicht nur vor arbeitsrechtlichen Klagen, sie wirkt sich auch positiv auf den Ruf des Unternehmens aus.
„...leider haben wir uns für einen Kandidaten mit einer besser passenden Qualifikation entschieden..." So oder ähnlich klingen die Ablehnungsschreiben der meisten Personalverantwortlichen. Aus gutem Grund: Möglichst neutral gehalten verringern sie das Risiko des Unternehmers, wegen Diskriminierung verklagt zu werden.
Denn seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten. Das Gesetz soll arbeitssuchende Menschen vor Diskriminierung schützen. Wer zu Unrecht bei der Auswahl benachteiligt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Lesen Sie hier weiter.Deutsche Unternehmen müssen durchschnittlich 2,8 Prozent ihrer Forderungen abschreiben. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Forderungsausfälle insgesamt spürbar gestiegen: 2009 gaben die befragten Unternehmen noch an, dass 2,1 Prozent der Rechnungen nicht bezahlt wurden. Das ergab die EOS Zehn-Länder-Studie 2010 "Europäische Zahlungsgewohnheiten".
Ab 2011 kann wohl ein Kennzeichen auf bis zu drei Autos ausgewechselt werden. Die Regierung hilft beim Geldsparen, denn zukünftig soll man mehrere Fahrzeuge mit einer Kfz-Police fahren können. Österreich und die Schweiz machen es bereits erfolgreich vor. So soll künftig nun auch in Deutschland auf ein Auto-Kennzeichen bis zu drei Fahrzeuge zulassen werden können. Aber bringt die neue Regelung auch Vorteile für das Handwerk? Für den Verbraucher mit Cabrio und Wohnmobil sicherlich eine lohnende Neuerung. Doch auch der selbstständige Handwerker mit privatem KFZ und geschäftlichen Lieferwagen könnte profitieren.
Ob ein Kennzeichen zwischen Bagger und Tieflader gewechselt werden darf, ist noch offen. Sicherlich wäre es eine Entlastung von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben mit großen Maschinen- und Fahrzeugpark wünschenswert, von dem immer nur ein Teil benötigt wird.
Lesen Sie hier weiter.
"Die Rechnung ist nicht prüfbar, wir zahlen nicht!" Kaum ein Bauhandwerker hat diesen Spruch noch nicht gehört. Meistens dient er dem Auftraggeber nur als Vorwand, um die Zahlung hinaus zu zögern. Denn bislang konnten Kunden die Rechnung eines Unternehmers schon wegen kleiner Ungereimtheiten ablehnen. Damit ist es jetzt vorbei, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Lesen Sie hier weiter.
Die einfach verständliche und praxisnahe Bedienungsanleitung bringt auf 20 übersichtlich gestalteten Seiten auf den Punkt, was Handwerker und Betriebe zur Kampagne wissen müssen.
Den Leitfaden zum Kampagnenmeister herunterladen (pdf-Datei)Auch im Handwerk ist die Arbeit immer weniger zeit- und ortsgebunden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, nehmen die Unternehmen immer weitere Anfahrtswege in Kauf. Welche Wegezeiten können den Arbeitnehmern als Arbeitszeit angerechnet werden? Ein neues Merkblatt des UDH hilft bei dieser Frage weiter.
Das Zurücklegen längerer Fahrtzeiten zum Arbeitsplatz erfordert auch von den Arbeitnehmern eine größere Flexibilität. Welche Wegezeiten dabei als Arbeitszeit anzusehen sind, ist oftmals schwierig zu beurteilen, da der Begriff der "Wegezeit" in der Praxis unterschiedlich gebraucht wird und auch das Gesetz keine Definition vorgibt.
Nach zahlreichen Anfragen aus der Handwerksorganisation und von Unternehmen hat der UDH ein Merkblatt erstellt. Beantwortet werden darin die Fragen, wann Fahrtzeiten des Arbeitnehmers als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gewertet werden können und wann diese vergütungspflichtig sind.
Das Merkblatt "Wegezeit und Arbeitszeit" gibt nicht nur einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte rund um das Thema Wegegzeiten, sondern veranschaulicht diese auch anhand von Beispielen.
Quelle: www.handwerksblatt.de
Nach der wirtschaftlichen Durststrecke klagen viele Betriebe über Geldsorgen – die Krise hat auch im Handwerk an den Kapitalreserven gezehrt. Da hilft nur: sich rüsten und die Liquiditätsplanung verbessern. Aber an Geld zu kommen ist im Moment nicht einfach. So klappt das Bankgespräch in Zukunft besser:
Die Kreditinstitute verlangen immer mehr Sicherheiten und für den Kreditantrag müssen mehr Unterlagen eingereicht werden. Das macht es für Unternehmen immer schwieriger, bei aktuellem Bedarf kurzfristig finanzielle Mittel zu erhalten. Dabei könnte mehr Gesprächsbereitschaft auf beiden Seiten - bei den Betrieben und den Banken - für einen reibungsloseren Umgang sorgen.
Bei einer Informationstagung in der Handwerkskammer Düsseldorf gaben Vertreter der Volksbank Düsseldorf Neuss und der Bürgschaftsbank NRW sowie erfahrene Unternehmenspraktiker handfeste Tipps, wie Handwerksfirmen ihr Rating verbessern und damit schneller an Kredite kommen können.
Lesen Sie hier weiter.
Die alte GEZ-Gebühr gibt es bald nicht mehr. Die Abgabe soll künftig geräteunabhängig gezahlt werden. Der Entwurf sieht vor, ab 2013 einen Beitrag für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte zu erheben – gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Das Handwerk befürchtet zusätzliche Belastungen für die Betriebe. Wie viel auf Sie zukommt, ermittelt ein neuer Gebührenrechner.
Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist aus Sicht von Wirtschaftsverbänden – darunter auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – zwar grundsätzlich richtig. Allerdings ist es aus ihrer Sicht falsch, neben den Nutzern auch Betriebe in die Beitragspflicht einzubeziehen. Weil sich die neue Gebühr auf jede einzelne Betriebsstätte beziehen soll, drohten höhere Belastungen für die Wirtschaft, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Lesen Sie hier weiter.
Richtiger Umgang mit Reklamationen
Beherzigen Sie in diesem Zusammenhang einige Regeln:
Die meisten Menschen sind sich leider nicht bewusst, dass gerade der clevere Umgang mit Fragetechniken die Grundlage für gute Verhandlungstechniken und auch gutes Führen darstellt. Aus der Sicht von Rhetorikern gibt es viele Fragetechniken. Praktikabel und wichtig sind jedoch nur die öffnenden „WFragen“. Diese Fragetechnik fängt fast immer an mit: Wo? Wie? Was? Wer? Welche?
Wenn Ihr Gesprächspartner auf die gestellte Frage nur kurz und knapp mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet, haben Sie Ihre Frage sicher falsch formuliert.
Wenn Sie eine „W-Frage“ stellen, „öffnen“ Sie Ihren Gesprächspartner. Dieser gibt Ihnen in aller Regel gerne eine umfassende Antwort. Der clevere Verkäufer redet ungern viel und lässt sich lieber im Rahmen seiner Bedarfsanalyse“ seine Fragen beantworten. Wenn Sie z.B. Ihrem Kunden eine neue Wärmepumpenanlage verkaufen wollen, sollten Sie unbedingt mehrere „W-Fragen“ stellen. Häufig wird der Kunde dann auch einige „Einwände“ haben. Diese Einwände stellen dann aus der Sicht von Profiverkäufern eine Quasizustimmung dar. Aus der Sicht von „Produkterklärern“ (Antiverkäufertyp) gilt es jetzt jedoch die Einwände zu entkräften und im schlimmsten Falle sich und sein Produkt zu rechtfertigen.
Lesen Sie hier weiter.
Betriebshaftpflichtversicherung: Auf diese Police sollte kein Handwerksbetrieb verzichten, denn ohne diesen Schutz könnte schon ein kleiner Fehltritt das Unternehmen finanziell ruinieren.
Ein herabfallendes Werkzeug, das ein parkendes Auto oder womöglich sogar einen Fußgänger trifft: Es geht so schnell, dass durch die betriebliche Tätigkeit ein kleiner oder großer Schaden entsteht. Sicherheit bietet für solche Situationen die Betriebshaftpflichtversicherung: „Diese Police ist für jeden Handwerksbetrieb unbedingt notwendig, denn der Versicherer springt ein, wenn der Unternehmer für einen Schaden haftet“, sagt Hans Gerlitz, Unternehmensberater bei der Handwerkskammer Düsseldorf. Selbst erfahrenen Handwerkern könne eine Unachtsamkeit oder ein Missgeschick unterlaufen. Und dieses könne ohne Versicherung zu einer enormen finanziellen Belastung werden: „Denn der Unternehmer haftet komplett für die Schäden, die jemand anderem mit und durch den Betrieb entstehen“, so Gerlitz, „und er haftet damit auch für die Schäden, die seine
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde eingestellt: Die Handwerksbetriebe beklagen eine Fülle stornierter Aufträge.
Handwerker und Hausbesitzer sind über den Förderstopp für umweltfreundliche Wärmetechnik verärgert. "Das Hin und Her in der Förderpolitik ist nicht auszuhalten", sagte Michael Reiner in einer Umfrage von DHZ-online zum Stopp des Marktanreizprogramms (MAP) zur Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. "Ich habe schon drei Aufträge für die Installation von thermischen Solaranlagen im Wert von 45.000 Euro verloren", beschreibt er die Folgen für seinen Drei-Mann-Betrieb in Wang bei München. Wer bei einer Anlage im Wert von rund 15.000 Euro auf einen Zuschuss von rund 4.500 Euro verzichten müsse, überlege es sich eben anders. Nicht immer sind die Zuschüsse so hoch: "Im Durchschnitt liegen sie für die Solarthermie bei zwölf Prozent, bei der Biomasse bei 13 Prozent und bei Wärmepumpen bei 14 Prozent", berichtet Referatsleiter Gerhard Schallenberg vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). |
Kluger Materialeinsatz im Produzierenden Gewerbe rechnet sich mehr denn je. Denn immerhin macht Material rund 46 Prozent der Kosten aus. Hier liegen erhebliche Einsparpotenziale. Ein neuer Materialeffizienz-Selbstcheck des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt, wo und wie Unternehmer sparen können.
Lesen Sie hier weiter.
Die Teilnahme an Top-100-Wettbewerben kann Handwerker im Marketing und für die eigene Entwickung viel bringen. Doch ohne Fleiß kein Preis.
Wie ist sie denn nun so privat, Auge in Auge, die Birgit Schrowange? Diese Frage hören Beate und Axel-Otto Schulz momentan ständig, denn seit ein paar Wochen dürfen die Oldenburger Geschwister mit dem Namen der Talkshow-Lady werben - seit sie ihnen die Auszeichnung als Top-100-Augenoptiker überreichte.
An diesem Wettbewerb haben die Schulzes bereits zum zweiten Mal erfolgreich teilgenommen, und die Resonanz war jedes Mal "ausgezeichnet". "Es ist schon etwas Besonderes wenn der eigene Service bundesweit zu den Top 100 gehört, dadurch setzen wir uns natürlich von den Wettbewerbern ab", sagt Axel-Otto Schulz.
Lesen Sie hier weiter.
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien wurde eingestellt: Die Handwerksbetriebe beklagen eine Fülle stornierter Aufträge.
Handwerker und Hausbesitzer sind über den Förderstopp für umweltfreundliche Wärmetechnik verärgert. "Das Hin und Her in der Förderpolitik ist nicht auszuhalten", sagte Michael Reiner in einer Umfrage von DHZ-online zum Stopp des Marktanreizprogramms (MAP) zur Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. "Ich habe schon drei Aufträge für die Installation von thermischen Solaranlagen im Wert von 45.000 Euro verloren", beschreibt er die Folgen für seinen Drei-Mann-Betrieb in Wang bei München. Wer bei einer Anlage im Wert von rund 15.000 Euro auf einen Zuschuss von rund 4.500 Euro verzichten müsse, überlege es sich eben anders. Nicht immer sind die Zuschüsse so hoch: "Im Durchschnitt liegen sie für die Solarthermie bei zwölf Prozent, bei der Biomasse bei 13 Prozent und bei Wärmepumpen bei 14 Prozent", berichtet Referatsleiter Gerhard Schallenberg vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). |
Die Hersteller von Solarmodulen umwerben ihre Kunden mit langfristigen Leistungsgarantien. Sie versprechen, dass die Fotovoltaikanlagen auch in 15 oder 20 Jahren noch einen Großteil ihrer Leistung bringen. Diese Zusagen sind Teil der Kalkulation, auf die sich die Kunden bei der Investition in Fotovoltaik verlassen. Doch bei der Durchsetzung sind die Kunden auf Kulanz von Handwerkern und Herstellern angewiesen, einen Rechtsanspruch auf Anlagen, die wirklich 20 Jahre die versprochene Leistung bringen, haben sie kaum.
Das Fachmagazin Photon kritisiert, dass die Hürden sehr hoch sind, wenn die Kunden diese Garantien wirklich einfordern. Das Magazin hat sich die Garantiebedingungen angeschaut und Schulnoten verteilt. Die Bestnote war ein mageres befriedigend für jeden vierten Hersteller. Günter Haug, Geschäftsführer des Solarhändlers MHH räumt ein, dass die Garantiebedingungen der Hersteller "wenn man sie rechtlich ganz kritisch betrachtet oftmals lückenhaft sind und mancherlei Auswege enthalten." Sein Rat: Keine No-Name-Produkte verwenden, sondern auf Markenprodukte setzen. Dann könne man eher mit Kulanz rechnen. Schließlich hätten die Hersteller einen Ruf zu verlieren. Für Lars Waldmann von Schott Solar ist klar, dass es keine Ausweichklauseln in den Garantiebedingungen für Fotovoltaik-Module geben darf. Nicht immer könne man aber bei den langen Garantielaufzeiten einen Austausch der Produkte realisieren. Im Einzelfall müssten die Hersteller die Möglichkeit haben, auch Zahlungen für entgangene Einnahmen zu leisten oder andere Module zu liefern.
Lesen Sie hier weiter.
In der Umsetzung sind Handwerker relativ frei, betont Lapp. Wichtig sei lediglich, dass die Informationen dem Kunden tatsächlich rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Das sei relativ unproblematisch, da die Angaben nicht jedes Mal neu zusammengestellt werden müssen. Möglich wären zum Beispiel diese Vorgehensweisen:
Erst verdoppelt die Regierung den Steuerbonus bei haushaltsnahen Dienstleistungen, jetzt schränkt sie ihn wieder ein. Ab 2011 sind nicht mehr alle Handwerkerarbeiten von der Steuer absetzbar. Reparatur oder Renovierung sollten also nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Lesen Sie hier weiter.

Tipps, Informationen, Entwicklungen für den Kaufmann im Handwerk
Kalkül Live bereitet Ihnen aktuelle Themen zur Betriebsführung auf. Dies sind branchenbezogene Beiträge, aber auch allgemein interessierende Fragen über die Gewerke hinweg. Zusätzlich vermittelt Ihnen Kalkül Live erweitertes betriebswirtschaftliches Know-How.Und das gratis.
In langjähriger Erfahrung mit mehr als 3.500 Nutzern der Kalkül-Software sind branchenübergreifend Erkenntnisse in den unterschiedlichen Bereichen des Handwerks gesammelt worden. Diese stehen Ihnen jetzt als Tipps und Tricks zur Verfügung. Und das gratis.
Überall in Kalkül-Live können sie sich eigene Aufgaben zur späteren Bearbeitung erstellen. Auch sind direkte Anfragen an den Syntax-Support zu Ihrer Unterstützung möglich. Falls Sie bereits Anwender der Kalkül2-Planungssoftware sind, sehen Sie gleich auf der Startseite wichtige Kerndaten Ihres Unternehmens und können Ihre Kalkül2-Anwendungen direkt von hier aus starten.
Was ist neu in Kalkül Live 2.00?
1. Kalkül Live 2.00 enthält einen Betriebsvergleich, d.h. Sie können völlig anonym Ihre Kalkül2-Werte mit denen anderer Betriebe vergleichen.
Vergleichen Sie Ihre Unternehmenswerte aus Kalkül2 direkt mit den Werten anderer Betriebe. Sie bleiben selbstverständlich anonym wie auch alle anderen Teilnehmer am Betriebsvergleich. Die Datenübergabe ist denkbar einfach und beantwortet unmittelbar die Frage, wie Sie zum Durchschnitt der Vergleichsunternehmen stehen.
Entscheiden Sie dabei selbst, mit welchen Betrieben Sie sich vergleichen möchten. Betriebsgröße, Region oder auch Bundesland sind von Ihnen frei wählbar. Oder vergleichen Sie sich mit anderen Betrieben Ihrer ERFA-Gruppe nach vorher besonders vereinbarten und festgelegten „Spielregeln“ der Gruppe.
2. Die Startseite wurde neu strukturiert. Sie sehen dort jetzt auch, wie viele Betriebe zur Zeit am Betriebsvergleich teilnehmen, sowie den durchschnittlichen Verrechnungssatz und Stundenlohn dieser Betriebe.
3. Der Navigator wurde übersichtlicher gestaltet.
3. Es gibt jetzt einen Vollbild-Modus, bei dem nur die obere Leiste angezeigt wird. Diese Leiste wird dabei verkleinert.
Hier können Sie Kalkül Live 2.00 kostenlos herunterladen: www.kalkül-live.de
Ab heute wird die Version 4.60 unserer Anwendung Kalkül2 ausgeliefert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ist neu?
Ob Handwerker oder Banker auf dem Weg zum Kunden: Gerade im Berufsverkehr passiert schnell mal was. Wer kommt für den Schaden am Firmenwagen dann auf? Die Rechtsprechung unterscheidet nach dem Grad der Fahrlässigkeit. War ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt, so haftet er nach den gleichen Grundsätzen wie in den Fällen, bei denen Arbeitnehmer während der Berufsausübung patzen, etwa wenn der Kellner Tageseinnahmen liegen lässt.
Lesen Sie hier weiter.
„Das Handwerk für Sanitär, Heizung und Klima ist weitgehend unbeschadet durch das Krisenjahr 2009 gekommen.“ Diese Bilanz zog Manfred Stather, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die 50.000 Unternehmen des installierenden Gewerbes mussten 2009 nur einen leichten Umsatzrückgang von 1,1 Prozent auf 26,5 Milliarden Euro verschmerzen. „Nach der deutlichen Umsatzsteigerung im Jahr 2008 stabilisierte unser Handwerk seinen Umsatz im schlimmsten Krisenjahr der Nachkriegszeit auf relativ hohem Niveau“, urteilte Stather.
Lesen Sie hier weiter.
Die Tachografenpflicht wird nicht auf leichte Transporter ausgedehnt. Für Handwerker bedeutet dies: Sie können aufatmen. Von Hajo Friedrich und Ulrich Steudel
| Erleichterung im Handwerk: Die Ausweitung der Tachografenpflicht ist vom Tisch. Damit bleiben Inhaber und Fahrer von Transportern mit 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verschont. Die Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf diese Fahrzeugklasse fand im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments keine Mehrheit. Lesen Sie hier mehr. |
E-Vergabe-Datenbank gibt Handwerk Übersicht zu öffentlichen Ausschreibungen
Seit Beginn des Jahres schreibt die öffentliche Hand Aufträge des Bundes nur noch online aus, Länder und Kommunen folgen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die neue Situation einstellen und die Chancen der E-Vergabe nutzen. Eine Datenbank des Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr zur E-Vergabe gibt Handwerksbetrieben ab sofort Hilfestellung bei der Auftragssuche. Die kostenlose Datenbank ist unter www.ec-mueke.de/datenbank abzurufen.
Die öffentliche Hand vergibt nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes jährlich weit über 100.000 Aufträge. Sich auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben, kann für viele Handwerksbetriebe ein lukratives Geschäft sein. Das Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr stellt ab sofort eine Auswahl der wichtigsten Internetdatenbanken für öffentliche Aufträge zur Verfügung.
Lesen Sie hier weiter.
"Das Programm ist passgenau abgestimmt auf die Belange mittlerer und kleiner Handwerksbetriebe, die umweltfreundlicher wirtschaften und dabei gleichzeitig Geld sparen wollen", betonte BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter. Das Prinzip ECO+ habe sich bereits in 300 Betrieben bewährt. Bei einem knappen Drittel davon hat der Handwerkstag die Daten im Detail erfasst und ausgewertet. Dabei wurden Betriebe aus 30 verschiedenen Handwerksbranchen unter die Lupe genommen. Insgesamt 1.162 Einzelmaßnahmen haben die Umweltberater der Handwerkskammern vorgeschlagen. Das Ergebnis überraschte selbst die Experten: Schon durch einfache Veränderungen konnten die Betriebe ihre Unternehmenskasse jährlich um Beträge zwischen 2.000 und 10.000 Euro entlasten. Zugestellte Heizkörper, nicht isolierte Warmwasserrohre in der Werkstatt oder die zu sportliche Fahrweise mit dem Transporter - die heimlichen Energiefresser schlagen in der Summe ganz gewaltig zu Buche. Im Schnitt deckten die Umweltberater Einsparpotenziale von etwa zehn Prozent der Umweltkosten auf. "Fast alle Maßnahmen sind einfach und unkompliziert umzusetzen", sagte Richter. Ein umfassendes Umweltmanagement wäre dann der nächste Schritt.
Lesen Sie hier weiter.
Ende 2010 werden die im Rahmen des Konjunkturpakets II für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich definierten Vergabewertgrenzen hinfällig. Bereits jetzt beginnt im Land die Diskussion, welche Grenzen ab dem 1.1.2011 gelten sollen. Was meint das Handwerk dazu?
Die freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen (VOB/A) ist derzeit bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich – für beschränkte Ausschreibungen gilt eine Wertgrenze von einer Million. Beide im Konjunkturpaket II festgeschriebenen Werte werden Ende 2010 hinfällig.
Die Diskussion, welche Wertgrenzen zukünftig gelten sollen, ist bereits im Gange. Da Vergabewertgrenzen zwischenzeitlich in die VOB 2009 aufgenommen wurden, finden die vor dem Konjunkturpaket geltenden Grenzen keine erneute Anwendung. Zur Erinnerung: Diese beliefen sich bei freihändigen Vergaben auf 20.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen auf 40.000 Euro (Ausbaugewerke) beziehungsweise 75.000 Euro (Roh- und Tiefbauarbeiten).
Gemäß VOB 2009 sollen ab dem 1. Januar 2011 folgende Vergabewertgrenzen gelten:
* Freihändige Vergaben: 10.000 €
* Beschränkte Vergaben Ausbaugewerke: 50.000 €
* Beschränkte Vergaben Tiefbau: 150.000 €
* Beschränkte Vergaben sonstige Bauleistungen: 100.000 €
Das Handwerk in Baden-Württemberg tut gut daran, sich in dieser Diskussion bald zu positionieren. Allerdings stehen sich organisationsintern zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber: Die eine Seite plädiert für möglichst hohe Wertgrenzen, um den Kommunen Flexibilität bei der Auswahl regionaler Firmen zu ermöglichen. Die andere Seite befürchtet hingegen, dass zu hohe Wertgrenzen überregionalen Wettbewerb ausschließen und "Hoflieferantentum" sowie Korruption begünstigen.
Um die Meinung innerhalb des baden-württembergischen Handwerks auszuloten, hat der BWHT eine Umfrage gestartet. Die Resonanz auf die vier Fragen zu den gemäß VOB 2009 geplanten neuen Wertgrenzen fließen in die Meinungsbildung der BWHT-Gremien ein. der BWHT-Gremien ein.
Lesen Sie hier weiter.
Der isländische Vulkanausbruch hat vorrangig Flugreisende beeinträchtigt – sei es wegen der zwangsweisen Urlaubsverlängerung an irgend einem Ort der Welt, sei es, weil der geplante Flug gar nicht erst angetreten werden kann. Doch für Arbeitnehmer wie Geschäftsreisende im Handwerk stehen nicht minder wichtige Fragen an.
Zum Beispiel: Kann es Ärger mit dem Chef geben, weil ich nicht zum vorgesehenen Termin wieder am Arbeitsplatz erscheinen kann? Der Chef mag sich ärgern (weil er ja auch planen können muss). Doch rechtlichen Ärger darf es nicht geben. Die Mitarbeiter, die an ihrem Urlaubsort festsitzen, gehorchen „höherer Gewalt“, tragen also keine Schuld an ihrer Verspätung. Sanktionen irgendwelcher Art darf es also nicht geben.
Wie steht es mit der Bezahlung der ausgefallenen Arbeitszeit?
Das Risiko des Arbeitsweges tragen die Arbeitnehmer. Auf das Festsitzen am Urlaubsort bezogen: Der Arbeitnehmer hat - zumindest theoretisch - dafür zu sorgen, dass er pünktlich wieder zurück kommt. Kann er das aus gegebenem Anlass nicht, dann ist das sein Pech. Das heißt: Der Arbeitgeber braucht Zeiten, in denen wegen der Verspätung nicht gearbeitet wurde, nicht zu bezahlen.
Und wenn ein Mitarbeiter vorschlägt, die zusätzlichen Tage vom (noch vorhandenen) Resturlaub des Jahres abzuziehen?
Darauf muss der Arbeitgeber nicht eingehen (wenn er dies nicht schon im vorab geführten Telefongespräch getan hatte). Er wird es aber im Regelfall tun. Nachteile entstehen ihm dadurch nämlich nicht. Im Gegenteil: Für die restliche Zeit des Jahres ist die Planung (etwas) einfacher, weil weniger Erholungsurlaub offensteht.
Was gilt, wenn es sich um eine Geschäftsreise handelte? Wer kommt dann für zusätzliche Hotelübernachtungen auf?
Ist ein Arbeitnehmer auf Dienstreise für seinen Arbeitgeber und kann wegen der besonderen Umstände nicht rechtzeitig nach Hause kommen, dann ist der Arbeitgeber für weitere Übernachtungen in der Pflicht. Ist es der Chef selber, der gestrandet ist, so zahlt er selbst – und kann niemanden dafür in haftbar machen (Stichwort: höhere Gewalt).
Welche Regeln gelten ansonsten, die den Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht entbinden?
Wer wegen eines Streiks der öffentlichen Verkehrsmittel zu spät oder nicht zur Arbeit kommt, geht ebenso leer aus wie Arbeitnehmer, die im Winter wegen unpassierbarer Straßen, Glatteis, Schneeverwehungen oder gar Lawinen kapitulieren mussten oder Überschwemmungen die Ursache waren.
Handwerk hat goldenen Boden – heißt es. Doch bei vielen Handwerkern ist wenig Gold in der Kasse. Über zu wenig Arbeit können sie sich noch nicht einmal beklagen. Aber wenn es darum geht, Kostenvoranschläge zu schreiben, beschleicht sie ein ungutes Gefühl.
Die Wurzeln liegen oft in der Kindheit. Viele negative Aussagen über Geld prägen das Gefühl es sei nicht richtig, dem Kunden Geld wegzunehmen. So entsteht die Vorstellung, Handwerksleistungen müssten billig sein. Der Kunde sieht das womöglich ganz anders. „Ein Kunde entwickelt einen eigenen gefühlten Betrag, was eine Handwerks-Leistung für ihn wert ist,“ erklärt Finanzcoach Thorsten Krönke. „Vielleicht will er sich für etwas belohnen. Oder er will ein Problem für immer aus dem Weg räumen. Er nimmt Geld in die Hand, weil er einen Bedarf hat. Liegt der angebotene Preis deutlich unter seinem gefühlten Wert, kann es sein, dass er unzufrieden ist. Ihm fehlt das Gefühl, etwas Wertvolles zu bekommen.“ Im schlimmsten Fall zieht er die Anfrage sogar zurück. Deshalb ist es wichtig, im Vorgespräch diesen gefühlten Wert herauszufinden.
Lesen Sie hier weiter.
Heizungsmodernisierungen werden vom Staat gefördert. Das sind grundsätzlich gute Nachrichten. Doch wenn es darum geht, die Fördermittel tatsächlich zu beantragen, werden sanierungswillige Hausbesitzer und Fachwelt mit komplizierten Fördermittelrichtlinien konfrontiert. Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) bringt für Fachhandwerker, Fachberater, Planer und Architekten mit der neu aufgelegten VdZ-Info 12 sowie mit der neuen VdZ-Info 15 wieder Licht in den undurchsichtigen Förderdschungel.
Die aktualisierte VdZ-Info 12 enthält die aktuellen, gut aufbereiteten Informationen über die Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2010 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Heizungsmodernisierungsmaßnahmen in Kombination mit Erneuerbaren Energien fördert. In der VdZ-Info 15 werden die KfW-Programme 430 Erneuerung der Heizung mit Hocheffizienzpumpe (5% Investitionszuschuss) und 431 Optimierung der Wärmeverteilung in bestehenden Heizungsanlagen (25% Investitionszuschuss) verständlich vorgestellt. Die neue Broschüre liefert u. a. Antworten auf die Fragen was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse sind, wer die Anträge stellen kann und wo es weitere Informationen gibt. Um die Barzuschüsse der KfW zu erhalten, müssen künftig der Heizungs-Check und der Hydraulische Abgleich nachgewiesen werden, die in der VdZ-Info 15 ebenso erläutert werden.
Fachhandwerker, Fachberater, Planer und Architekten, die Ihre Kunden markenneutral über die aktuellen Fördermittel oder zu anderen Themen der Heizungsmodernisierung informieren wollen, können die Broschüren über ein Bestellformular auf der Website www.intelligent-heizen.info im Bereich „Fachinformationen“ zu Selbstkostenpreisen der VdZ bestellen.
Weitere Informationen finden sich hier in der VdZ-Info 15 und hier in der VdZ-12. Ein Bestätigungsformular für den Hydraulischen Abgleich ist hier ebenfalls kostenfrei downloadbar.
Quelle: www.haustechnikdialog.de
Ab 13. März 2010 ist die bundesweite Imagekampagne des Handwerks wieder im TV und ab 18. März im Kino zu sehen. Der Werbefilm unterstreicht auf beeindruckende Weise die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks.
Dazu löst sich im Film nach und nach alles auf, was vom Handwerk geschaffen wurde. Es wird deutlich, wie sehr jeder Mensch täglich auf die offensichtlichen und weniger offensichtlichen Leistungen der Branche angewiesen ist. Unsere moderne Zivilisation ist ohne das Handwerk nicht denkbar, so die Aussage des Films.
Damit ist die Media-Strategie der Imagekampagne wieder komplett – neben dem Film gibt es Plakate, Anzeigen, den Online-Auftritt www.handwerk.de, Messeauftritte und eine erste Informationsoffensive an Schulen.
Die bundesweite und auf fünf Jahre angelegte Kampagne des deutschen Handwerks wurde im Januar 2010 gestartet. Ziel der Kampagne ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks hervorzuheben und Jugendliche für eine Ausbildung in diesem Wirtschaftsbereich zu begeistern.
Das Video finden Sie hier.
| Zum Start der Imagekampagne im Januar haben zahlreiche Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Handwerker ein deutlich sichtbares Zeichen gesetzt. Mit kostenlosen Materialien kann jeder der 960.000 Handwerksbetriebe zum Botschafter der Kampagne werden. |
Der Kunde hat eine scharfe Waffe: seine Loyalität. Damit hat er weit mehr Macht als mit dem vermeintlich ach so gefürchteten Konsumverzicht. Das systematische Ausschöpfen des vorhandenen Kundenpotenzials bietet unzählige Chancen zu kostengünstigem und nachhaltigem Wachstum. Hier ein paar Basistipps, um dieses anzustoßen.
Lesen Sie hier weiter.
Ab 2010 dürfen Selbstständige und Unternehmer anstelle des umstrittenen GWG-Sammelpostens wieder die GWG-Sofortabschreibung bis zu 410 Euro in Anspruch nehmen - so wie das im Prinzip bis zum Jahr 2007 möglich war. Das ist dem einmal mehr geänderten Paragrafen 6 Abs. 2 EStG
zu entnehmen.
Für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro muss demnach künftig ein GWG-Verzeichnis angelegt werden, aus dem folgende Angaben zu ersehen sind:
Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Das GWG-Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben ohne Weiteres aus der Buchführung ersichtlich sind (z. B. in Form eines Kontoblattes).
Bitte beachten Sie: Daran, dass GWG "zu einer selbstständigen Nutzung fähig" sein müssen, hat sich nichts geändert. Ein neuer Drucker etwa gilt als Teil einer Computeranlage, weil er für sich genommen herzlich wenig bringt.
Lesen Sie hier weiter.
Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden. Der Europäische Gerichtshof entschied am 19. Januar in Luxemburg, dass die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstoße.
Das berichtet der Branchendienst haufe.de. Es handele sich um eine verbotene Diskriminierung aus Gründen des Alters. Die höchsten EU-Richter wiesen die deutschen Gerichte an, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen".
Was war passiert?
Der Entscheidung (Rechtssache C-555/07) lag die Klage einer Frau zugrunde, die im 18. Lebensjahr von einem Essener Unternehmen angestellt und zehn Jahre später entlassen worden war. Dabei wurde ihr wegen einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren (seit dem 25. Geburtstag) lediglich ein Monat Kündigungsfrist zugestanden. Bei zehn Jahren hätte sie Anspruch auf vier Monate gehabt.
EU-Richter: Deutsche Regelung nicht angemessen oder geeignet
Der EuGH verwies darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei. Außerdem müssten die Mittel zur Erreichung des Ziels "angemessen und erforderlich" sein.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte als Berufungsinstanz den EuGH gefragt, ob dies im strittigen Verfahren der Fall sein könnte.
Die EU-Richter verneinten: Die deutsche Regelung sei "nicht angemessen oder geeignet". Sie wiesen insbesondere die Argumentation zurück, der Arbeitgeber solle eine "größere personalwirtschaftliche Flexibilität" bekommen, weil jüngeren Arbeitnehmern eine größere berufliche und persönliche Mobilität zugemutet werden könne. Dies sei nicht der Fall, weil die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte.
Gerichte dürfen nationales Recht nicht anwenden
Das Gericht stellte auch fest, ein Einzelner könne sich vor Gericht nicht direkt auf die EU-Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung berufen. Das Diskriminierungsverbot sei jedoch ein "allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts". Das nationale Gericht müsse "die volle Wirksamkeit des Unionsrechts" gewährleisten. Deshalb dürfe es in einem solchen Fall nationales Recht nicht anwenden.
Tipp für Arbeitgeber: Paragraf 622 BGB nicht mehr anwenden
Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) erklärte, die Entscheidung liesse einmal mehr die notwendige Zurückhaltung des EuGH bei der Bewertung des Umsetzungsakts einer Richtlinie vermissen. Es sei davon auszugehen, dass die deutschen Arbeitsgerichte dem EuGH im Wesentlichen folgen werden.
Der UDH regt daher an, dass Arbeitgeber bei Kündigungen den Paragrafen 622 Abs. 2 S. 2 BGB unbeachtet lassen. Denn mit sofortiger Wirkung können Arbeitnehmer jetzt verlangen, dass ihre Kündigungsfrist sich ohne Berücksichtigung des Paragrafen 622 Abs. 2 S. 2 BGB bemisst.
Auch sei nicht auszuschließen, dass die Arbeitsgerichte entsprechendes für tarifliche Vorschriften vorgeben, die die gesetzliche Regelung nachzeichnen.
Quelle: www.handwerksblatt.de
Viele Unternehmen haben bereits ihren Umsatz für 2009 ermittelt und gehen nun an die Gewinnermittlung 2009. Lag der Umsatz des Jahres 2009 erstmals nicht über 500.000 Euro, kann für das Jahr 2010 für umsatzsteuerliche Zwecke ein Antrag auf Istversteuerung nach § 20 Umsatzsteuergesetz gestellt werden. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile.
Viele Unternehmen haben bereits ihren Umsatz für 2009 ermittelt und gehen nun an die Gewinnermittlung 2009. Lag der Umsatz des Jahres 2009 erstmals nicht über 500.000 Euro, kann für das Jahr 2010 für umsatzsteuerliche Zwecke ein Antrag auf Istversteuerung nach § 20 Umsatzsteuergesetz gestellt werden. Das bringt enorme Liquiditätsvorteile.
| Denn grundsätzlich gilt umsatzsteuerlich für Handwerker die Sollversteuerung. Danach ist bereits Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen, sobald eine Leistung ausgeführt wurde. Auf die Zahlung der Leistung kommt es nicht an. Unternehmer müssen bei der Sollversteuerung also in Vorleistung treten und die Umsatzsteuer vorstrecken, bis endlich die Rechnung beglichen ist. Bei der Istversteuerung muss die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überwiesen werden, wenn der Kunde seine Rechnung beglichen hat. Tipp: Der Antrag auf Ist-Versteuerung ist weder an eine Frist, noch eine bestimmte Form gebunden. Er könnte folgendermaßen formuliert werden: |
Lesen Sie hier weiter.
Am 1. Januar 2010 wird ein bundesweit einzigartiges Landesgesetz für den Gebäudebestand wirksam. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von älteren Häusern auf jeweils mindestens zehn Prozent erhöhen. Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von bestehenden Häusern nachhaltiger zu gestalten: Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich ist das Ziel. Als Ersatz ist auch eine Wärmedämmung möglich. „Hausbesitzer müssen das EWärmeG erfüllen, wenn ein Heizungstausch ansteht“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. Auskunft von Experten bekommen Hausbesitzer am gebührenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau, 08000 12 33 33, oder unter www.zukunftaltbau.de.
Für Neubauten trat das Landesgesetz bereits 2008 in Kraft. Diese Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Auflagen offen gelassen. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser.
Lesen Sie hier weiter.
Am 3. Dezember erfolgte im Bundestag die Verabschiedung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
Wenn die Regelung wie geplant im Laufe des Februars 2010 in Kraft tritt, werden die danach in Betrieb genommenen Pelletheizungen und -öfen strengere Grenzwerte beispielsweise für Staub einhalten müssen. Wegen der geringen Feinstaubbelastung beim Einsatz moderner Pelletkessel und -öfen verspricht sich der Deutsche Energieholz- und Pelletverband e.V. (DEPV) durch die ImSchV einen Imagegewinn für die Holzenergie.
Der DEPV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für Pelletheizungen, die im Zeitraum vom ersten Tag nach dem Inkrafttreten der 1. BImSchV bis zum 31.12.2014 in Betrieb genommen werden, dann sofort die strengen Regelungen der ersten Stufe der 1. BImSchV gelten, die beispielsweise für die Staubemission einen Grenzwert von 0,06 g/m3 Abgas fordern. Wer eine Pelletheizung ab dem 1.1.2015 in Betrieb nimmt, muss dann die weiter verschärften Werte der Stufe 2 erfüllen, die für Staub einen Wert von 0,02 g/m3 aufweisen. Bereits heute erfüllen Pelletheizungen schon geringere Werte als in der Stufe 2 vorgeschrieben. Pelletheizungen, die zwischen dem 1.1.2005 bis zum Vortag des Inkrafttretens der 1. BImSchV gekauft wurden, müssen bis zum 31.12.2024 einen Grenzwert von 150 mg/m3 einhalten, bevor die Anlage dann den Grenzwert der Stufe 1 nachweisen muss. Pelletheizungen, deren Inbetriebnahme zwischen 1.1.1995 und 31.12.2004 liegt, müssen die Grenzwerte der Stufe 1 zum 1.1.2019 nachweisen.
Arbeitgeber, die eine Betriebsveranstaltung durchführen und dabei mehr als 110 Euro je Mitarbeiter ausgaben, können die Lohnsteuer pauschal übernehmen. Ein Selbstständiger musste jedoch nun schmerzlich erfahren, dass die Pauschalierung nur dann funktioniert, wenn alle Mitarbeiter zu der Veranstaltung eingeladen sind.
lesen Sie hier weiter.
In Leipzig auf der SHKG konnte der neue ZVSHK-Präsident Manfred Stather einen positiven Konjunkturbericht vorlegen. In der ZVSHK-Herbstumfrage 2009 bewerteten die antwortenden Unternehmen die gegenwärtige Geschäftslage trotz schwerer Wirtschaftskrise als deutlich positiv. Auch der ZVSHK präsentierte sich in seiner Jahresbilanz der Handwerkermarken sehr zufrieden.
Lesen Sie hier weiter.
Unternehmen, die eingehende PDF-Rechnungen ausdrucken und dann in Papierform weiter bearbeiten, riskieren ihren Vorsteueranspruch. Für elektronische Rechnungen gelten in Deutschland besondere Vorschriften, die viele Unternehmen aber nicht kennen. So tickt in vielen Buchhaltungen eine Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung ein empfindliches Loch in die Bilanz reißen kann.
Lesen Sie hier weiter.
Wenn Kunden begeistert über ein Unternehmen sprechen, ist das oft mehr wert als die teuerste Werbung. Höchste Zeit also, sich genauer mit Empfehlungsmarketing zu befassen.
Lesen Sie hier weiter.
Speziell für kleine Unternehmen, die im Umweltsektor tätig sind, hat die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ein leicht verständlichen und praxisbezogenen Marketing-Leitfaden entwickelt. Mit seiner Hilfe können sich die Unternehmer besser vermarkten und am Markt behaupten.
Hohe Energiepreise und attraktive Förderprogramme machen eine energetische Sanierung von Gebäuden wirtschaftlich. Hoher Wohnkomfort, Wertsteigerung des Gebäudes und wachsende Unabhängigkeit gegenüber zukünftigen Energiepreisentwicklungen erhöhen zudem die Attraktivität.
Lesen Sie hier weiter.
Die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe sind auf die Kompetenz ihrer Mitarbeiter angewiesen. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, ist es wichtig, die Beschäftigten weiterzuqualifizieren. Dafür gibt es im Handwerk viele Angebote und Fördermöglichkeiten.
Lesen Sie hier weiter.
Jedes deutsche Bundesland hat mindestens eine Bürgschaftsbank. Diese Förderbanken haben es sich zum Ziel gemacht, gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung zu unterstützen. Die von ihnen gewährten Bürgschaften sind vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken.
Lesen Sie hier weiter.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift SHK-Profi wird über Kalkül2 berichtet.
Vorschau auf den Seiten der SHK-Profi.
Der komplette Bericht als PDF-Datei.
Ludwigsburg (dpa/lsw) - Der Krankenstand im baden- württembergischen und hessischen Handwerk ist im ersten Halbjahr 2009 weiter gestiegen. Nach einer Auswertung der Innungskrankenkasse (IKK) Baden-Württemberg und Hessen lag er in dem Halbjahr bei 4,5 Prozent, teilte die Kasse am Donnerstag in Ludwigsburg mit. 2008 hatte er noch 4,3 Prozent betragen. Zwar hat sich die durchschnittliche Krankheitsdauer in den vergangenen fünf Jahren von 12,2 auf 11,2 Tage reduziert, dafür meldeten sich aber mehr Menschen krank als früher. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist von 8 Prozent im Jahr 2008 auf 7,1 Prozent im ersten Halbjahr 2009 gesunken. Die psychischen Erkrankungen dagegen haben von 6,6 auf 6,8 Prozent zugenommen.
Quelle: www.bild.de
Das Finanzamt will Geld von Ihnen, doch Sie sind knapp bei Kasse? Da hilft nur eins: Klartext! ...
Lesen Sie hier weiter.
Sich gegen hohe Außenstände durch Vorleistungen und offene Rechnungen von Zahlungsunwillen Kunden zu wehren ist schwierig, zumal man die Kunden auch nicht vertreiben möchte. Aber aus Höflichkeit Bankrott zu gehen ist für Betriebe natürlich auch keine Lösung. Was aber nun tun um solch ein Szenario, vielleicht...
Lesen Sie hier weiter...
Gegensteuern, bevor einem Betrieb die Pleite droht: Wer sich beraten lässt, bekommt vom Staat bis zu 7600 Euro Förderung. ...
Lesen Sie hier weiter.
Eine aktuelle Unternehmerbefragung der Munich Strategy Group (MSG), bei der mehr als 150 deutsche SHK Herstellerunternehmen befragt wurden zeigt, dass die Unternehmen die Krise als Chance sehen. Mehr als jedes zweite Unternehmen geht davon aus in der Krise besser abzuschneiden als die Konkurrenz. Dennoch...
Lesen Sie hier weiter.
Vom 1. Juli an dürfen viele Unternehmen die Umsatzsteuer später an das Finanzamt überweisen. Rund 750.000 Handwerksbetriebe profitieren von dieser Neuregelung.
Lesen Sie hier weiter.
Das Entscheidungsverhalten von Kunden und Konsumenten wird zunehmend durch die wahrgenommene Fairness von Dienstleistern und Händlern beeinflusst. Insbesondere die Bereitschaft, sich längerfristig an einen Anbieter zu binden und diesen auch weiterzuempfehlen, hängt entscheidend von den als fair erlebten...
Lesen Sie hier weiter.
Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer April 2009 zeigt erstmals nach elf Monaten eine Verbesserung der Geschäftslage, bei Großunternehmen sogar mit sprunghaftem Anstieg des Geschäftsklimas. Das Geschäftsklima im Mittelstand weist nach seinem historischen Tiefpunkt im März nun wieder nach oben: Dieser zentrale,...
Lesen Sie hier weiter.
Förderprogramme decken Personal- und Materialkosten, bis der Kunde zahlt. Die Konditionen sind gut, doch kurzfristig gibt es sogar noch günstigere Alternativen.
Lesen Sie hier weiter.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist Partner von IT-Fitness, der Initiative für IT-Qualifizierung in Deutschland. Vier Millionen Menschen sollen fitter im Umgang mit Computer und Internet werden und so ihre Berufschancen verbessern.
Hand aufs Herz. Wie fit sind Sie in Sachen IT? Ob Auszubildender, Unternehmer, Arbeitnehmer oder Senior - testen Sie Ihr Wissen im großen IT-Fitness-Test und holen sich Ihre Fitness-Urkunde.
NWZOnline.de:
WIRTSCHAFT Kreishandwerkerschaft diskutiert mit Landes- und Bundespolitikern
THEMEN WAREN UNTER ANDEREM DAS KONJUNKTURPAKET DER BUNDESREGIERUNG UND DIE STEIGENDEN LOHNNEBENKOSTEN. DER DIALOG SOLL FORTGESETZT WERDEN.
JEVER/FRIESLAND - „Wird uns Handwerkern auch geholfen, wenn wir in eine wirtschaftliche Schieflage kommen?“ Diese provokante Frage stellte der Obermeister der Elektro-Innung Friesland, Harry Kirschner, jetzt in einer Gesprächsrunde mit Vertretern der friesischen Innungen sowie Bundes- und Landespolitikern aus der Region. Für viele Handwerker sei es nicht nachvollziehbar, dass jetzt Milliarden in Banken und Großbetriebe gepumpt werden, das Handwerk und der Mittelstand in der Krise aber auf sich gestellt seien.
An dem Gespräch im Ausbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft in Jever nahmen die Bundespolitiker Hans-Werner Kammer (CDU) und Karin Evers-Meyer (SPD) sowie die Landespolitiker Olaf Lies (SPD) und Karl-Heinz Bley (CDU) teil. Landesvorstandsmitglied Lübbo Meppen vertrat die FDP. Moderiert wurde das Gespräch von der Vorsitzenden der Unternehmerfrauen im Handwerk, Angelika Kirschner aus Hohenkirchen.
Rund 3000 Mitarbeiter
Kreishandwerksmeister Helmut Rohlfs aus Sande betonte, dass die Handwerksbetriebe in Friesland rund 3000 Mitarbeiter und darunter mehr als 300 Lehrlinge beschäftigten. „Wir kommen unserer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Berufsausbildung der jungen Menschen in der Region nach“, betonte Rohlfs.
Die Vertreter des friesländischen Fleischerhandwerks kritisierten immer höhere Anforderungen seitens der EU und immer mehr Bürokratie, die ihnen auferlegt werde. Zudem, so der Obermeister der Fleischer-Innung Thomas Schlimgen, hätten die Nahrungsmittelhandwerker mit den weiter steigenden Energiekosten zu kämpfen, die nicht mehr an die Kunden weitergegeben werden könnten.
Obermeister Thomas Eilers von der Innung des Bauhandwerks betonte, dass die Beschäftigten „mehr Netto in der Lohntüte“ bräuchten. Die steigenden Lohn-Nebenkosten machten gerade in der Krise immer mehr Betrieben zu schaffen. Auch die Kosten für Berufsgenossenschaften spielten hier eine Rolle.
Thema Schwarzarbeit
Auch das Thema Schwarzarbeit kam zu Sprache. „Warum werden bei Schwarzarbeit-Kontrollen immer nur die ordentlich gemeldeten Betriebe kontrolliert und nie die Garagenbastler?“, fragte Werner Magnus, Obermeister der Fahrzeugbauer-Innung. Olaf Lies versprach, das Thema im Landkreis anzusprechen.
Die Politiker betonten, dass Aufträge für Arbeiten, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden, nicht EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Sie forderten die örtlichen Handwerker dazu auf, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. „Es wäre schön, wenn die Aufträge in der Region blieben“, lautete die einhellige Meinung.
[Bericht der NWZOnline]
Ist da jemand? Kennen Sie das auch? Sie versuchen, jemand telefonisch zu erreichen, das Telefon schellt und schellt und niemand geht dran. Sie möchten jemand persönlich sprechen, aber er ist nicht da und es gibt keinen Stellvertreter. Sie bekommen auf ihre Fragen unklare Antworten, weil offensichtlich...
Lesen Sie hier weiter.
Neuer Stern am Auftragsvermittler-Himmel: „OR International S.A.“ soll nach genau dem Schema vorgehen, über das Handwerksmeister seit Jahren berichten – und sich seit Jahren beschweren. ...
Lesen Sie hier weiter.
In dem Blog Kalkül 2 - Management im Handwerk wurden neue Termine für kostenlose Informations-Veranstaltungen im Januar 2009 veröffentlicht.
Für eine Übersicht aller aktuellen Termine gehen Sie auf diese Syntax-Seite oder rufen Sie uns an unter 0441/ 97 07 -0).
Frage: Was unterscheidet einen Kfz-Mechaniker von einem Bauhandwerker? Antwort: Der eine arbeitet mit Festpreisen, der andere rechnet nach Aufwand ab - und verunsichert damit seine Kunden. Sind Sie offen für Festpreise? ...
Klicken Sie hier
Auch Handwerker leiden unter der Finanzkrise: Malermeister Manfred Zechlin hat seine gesamte Altersvorsorge verloren. Und die Bank ist sich keiner Schuld bewusst.
Klicken Sie hier.
Wir haben neue Termine für kostenlose Info-Veranstaltungen zum Thema Kalkül 2 festgelegt. Auf unserer Internet-Seite finden Sie eine Liste aller aktuellen Termine.
Außerdem gibt es neue Schulungs-Termine. Sie können sich hier informieren (oder telefonisch unter 0441/ 97 07 -0).
In dem Blog Kalkül 2 - Management im Handwerk wurden Termine für kostenlose Informations-Veranstaltungen im Oktober und November 2008 veröffentlicht.
Für eine Übersicht gehen Sie auf diese Syntax-Seite.
Außerdem gibt es einen Termin für eine Stammdaten-Schulung am 06.11.2008 in Göttingen.
Sie können sich hier informieren (oder telefonisch unter 0441/ 97 07 -0).
Kassieren oder entlassen?: "Immer mehr Betriebe ziehen die Notbremse: Sie fahren nur noch zum Kunden, wenn der für Aufmaß, Angebot und Fahrkosten zahlt. 'Wir dürfen unsere Angebote und Beratungen nicht mehr verschenken', fordert Handwerker Uwe Dorn. Seine Kunden akzeptieren das. Andere Unternehmer können das nicht, manche entlassen daher Personal."
In dem Blog Kalkül 2 - Management im Handwerk wurden Termine für kostenlose Informations-Veranstaltungen im September und Oktober 2008 veröffentlicht.
Für eine Übersicht gehen Sie auf diese Syntax-Seite