10.05.2010

Tachografenpflicht: Ein Sieg der Vernunft

Die Tachografenpflicht wird nicht auf leichte Transporter ausgedehnt. Für Handwerker bedeutet dies: Sie können aufatmen. Von Hajo Friedrich und Ulrich Steudel


Erleichterung im Handwerk: Die Ausweitung der Tachografenpflicht ist vom Tisch. Damit bleiben Inhaber und Fahrer von Transportern mit 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verschont. Die Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf diese Fahrzeugklasse fand im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments keine Mehrheit.

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