16.06.2011

Arbeitslohn beim Auslandeinsatz

Wird ein Maurer von seinem Arbeitgeber nach Dänemark entsendet, so kann er nicht den dort üblicherweise gezahlten Maurerlohn verlangen – der rund 20 Euro pro Stunde beträgt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dem aktuellen Fall entschieden, dass dem Maurer auch nicht der in Westdeutschland normalerweise gezahlte Lohn zusteht, wenn sein Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern seinen Betriebssitz hat.

Lediglich den "Mindestlohn Ost", der mit rund 10 Euro pro Stunde 1 Euro weniger ausmacht als der Westlohn, könne er verlangen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. April 2011, Az.: 5 AZR 171/10