07.10.2010

Das richtige Nein

Eine korrekt formulierte Absage an Bewerber schützt nicht nur vor arbeitsrechtlichen Klagen, sie wirkt sich auch positiv auf den Ruf des Unternehmens aus.

„...leider haben wir uns für einen Kandidaten mit einer besser passenden Qualifikation entschieden..." So oder ähnlich klingen die Ablehnungsschreiben der meisten Personalverantwortlichen. Aus gutem Grund: Möglichst neutral gehalten verringern sie das Risiko des Unternehmers, wegen Diskriminierung verklagt zu werden.

Denn seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten. Das Gesetz soll arbeitssuchende Menschen vor Diskriminierung schützen. Wer zu Unrecht bei der Auswahl benachteiligt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz.

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