15.05.2010

Crash mit dem Firmenwagen - wer zahlt?

Ob Handwerker oder Banker auf dem Weg zum Kunden: Gerade im Berufsverkehr passiert schnell mal was. Wer kommt für den Schaden am Firmenwagen dann auf? Die Rechtsprechung unterscheidet nach dem Grad der Fahrlässigkeit. War ein Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt, so haftet er nach den gleichen Grundsätzen wie in den Fällen, bei denen Arbeitnehmer während der Berufsausübung patzen, etwa wenn der Kellner Tageseinnahmen liegen lässt.

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