06.09.2010

Justiz stärkt Rechte der Bauunternehmer

"Die Rechnung ist nicht prüfbar, wir zahlen nicht!" Kaum ein Bauhandwerker hat diesen Spruch noch nicht gehört. Meistens dient er dem Auftraggeber nur als Vorwand, um die Zahlung hinaus zu zögern. Denn bislang konnten Kunden die Rechnung eines Unternehmers schon wegen kleiner Ungereimtheiten ablehnen. Damit ist es jetzt vorbei, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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