29.04.2010

Wie hoch sollen Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben sein?

Ende 2010 werden die im Rahmen des Konjunkturpakets II für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich definierten Vergabewertgrenzen hinfällig. Bereits jetzt beginnt im Land die Diskussion, welche Grenzen ab dem 1.1.2011 gelten sollen. Was meint das Handwerk dazu?

Die freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge für Bauleistungen (VOB/A) ist derzeit bis zu einem erwarteten Auftragswert von 100.000 Euro möglich – für beschränkte Ausschreibungen gilt eine Wertgrenze von einer Million. Beide im Konjunkturpaket II festgeschriebenen Werte werden Ende 2010 hinfällig.

Die Diskussion, welche Wertgrenzen zukünftig gelten sollen, ist bereits im Gange. Da Vergabewertgrenzen zwischenzeitlich in die VOB 2009 aufgenommen wurden, finden die vor dem Konjunkturpaket geltenden Grenzen keine erneute Anwendung. Zur Erinnerung: Diese beliefen sich bei freihändigen Vergaben auf 20.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen auf 40.000 Euro (Ausbaugewerke) beziehungsweise 75.000 Euro (Roh- und Tiefbauarbeiten).

Gemäß VOB 2009 sollen ab dem 1. Januar 2011 folgende Vergabewertgrenzen gelten:

* Freihändige Vergaben: 10.000 €
* Beschränkte Vergaben Ausbaugewerke: 50.000 €
* Beschränkte Vergaben Tiefbau: 150.000 €
* Beschränkte Vergaben sonstige Bauleistungen: 100.000 €

Das Handwerk in Baden-Württemberg tut gut daran, sich in dieser Diskussion bald zu positionieren. Allerdings stehen sich organisationsintern zwei unterschiedliche Auffassungen gegenüber: Die eine Seite plädiert für möglichst hohe Wertgrenzen, um den Kommunen Flexibilität bei der Auswahl regionaler Firmen zu ermöglichen. Die andere Seite befürchtet hingegen, dass zu hohe Wertgrenzen überregionalen Wettbewerb ausschließen und "Hoflieferantentum" sowie Korruption begünstigen.

Um die Meinung innerhalb des baden-württembergischen Handwerks auszuloten, hat der BWHT eine Umfrage gestartet. Die Resonanz auf die vier Fragen zu den gemäß VOB 2009 geplanten neuen Wertgrenzen fließen in die Meinungsbildung der BWHT-Gremien ein. der BWHT-Gremien ein.

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