08.02.2010

Wieder da: Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro

Ab 2010 dürfen Selbstständige und Unternehmer anstelle des umstrittenen GWG-Sammelpostens wieder die GWG-Sofortabschreibung bis zu 410 Euro in Anspruch nehmen - so wie das im Prinzip bis zum Jahr 2007 möglich war. Das ist dem einmal mehr geänderten Paragrafen 6 Abs. 2 EStG zu entnehmen.

Für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro muss demnach künftig ein GWG-Verzeichnis angelegt werden, aus dem folgende Angaben zu ersehen sind:

  • Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie

  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Das GWG-Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben ohne Weiteres aus der Buchführung ersichtlich sind (z. B. in Form eines Kontoblattes).

Bitte beachten Sie: Daran, dass GWG "zu einer selbstständigen Nutzung fähig" sein müssen, hat sich nichts geändert. Ein neuer Drucker etwa gilt als Teil einer Computeranlage, weil er für sich genommen herzlich wenig bringt.

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